Rechtliche Grundlagen



Nach § 3 Abs. 1 der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) hat der Arbeitgeber die nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG) erforderliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.



Getränkeschankanlagen sind in Sinne der Betriebssicherheitsverordnung "Arbeitsmittel" (§ 2 Abs. 1 der BetrSichV), wie Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder eben Anlagen.



Unter Anlagen werden Arbeitsmittel verstanden, die sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammensetzen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird.


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Getränkeschankanlagen sind Anlagen, aus denen mit oder ohne Betriebsüberdruck Getränke zum Endverbrauch ausgeschenkt werden, jedoch nicht Anlagen,

  • die mit Wasserdampf oder Heißwasser betrieben werden oder
  • bei denen die A uslaufvorrichtung direkt mit dem Behälter verbunden ist und keine Druckbeaufschlagung erfolgt.


Zu den Getränkeschankanlagen gehören mit Ausnahme der Druckgasbehälter DruckbehälterfürDruckgas und Verdichter alle Bauteile deranlage einschließlich Handpumpen, sowie Schanktische mit Spülvorrichtungen und Räumefür die an die Getränkeschankanlage angeschlossenen Getränke- oder Grundstoffbehälter.

Zu den Getränkeschankanlagen gehören ferner Räume, in denen Verdichter, Druckgasbehälter oder Druckbehälter für Druckgas angeschlossen oder bereitgestellt werden.

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Arbeitsmittel, also auch Getränkeschankanlagen, müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung so bereitgestellt und benutzt werden, dass Personen vor Gefährdungen geschätzt werden.



Gefährdungen sind u. a.:

 

  1. Mechanische Gefährdungen

  2. Elektrische Gefährdungen

  3. Chemische Gefährdungen

  4. Biologische Gefährdungen

  5. Brand- und Explosionsgefährdungen

  6. Thermische Gefährdungen

  7. Physikalische Gefährdungen

  8. Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen

  9. Belastungen aus Wahrnehmung und Handhabbarkeit usw.

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